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Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden,
soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und heserbus GmbH,
nachstehend hb abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB und die
Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV
(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)
und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung
sorgfältig durch.
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Abschluss des Reisevertrages,
Verpflichtung des Buchenden
1.1. Mit Buchung (Reiseanmeldung) bietet
der Kunde hb den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein
Vertragsangebot ist der Kunde 14 Tage gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich,
schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem
Buchungsformular von hb erfolgen.
1.3. Bei elektronischen Buchungen
bestätigt hb den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese
Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet
keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang
der Buchungsbestätigung von hb beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird hb dem Kunden
eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist hb nicht
verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor
Reisebeginn erfolgt.
1.5. Weicht der Inhalt der
Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues
Angebot von hb vor, an das hb für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
hb innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung
oder Restzahlung erklärt.
1.6. Für telefonische Buchungen gilt:
1.61. Bis 14 Tage vor Reisebeginn nimmt
hb telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und
reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. hb übermittelt dem Kunden
ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses
Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet
innerhalb einer genannten Frist an hb, so kommt der Reisevertrag durch die
Buchungsbestätigung von hb nach Ziffer 1.4. zustande.
1.6.2. Telefonische Buchungen, welche
kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und
führen durch die telefonische Bestätigung von hb zum Abschluss des verbindlichen
Reisevertrages.
1.7. Der Kunde hat für alle
Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie
für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtungen durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Vertragsgrundlagen, Leistungen,
Reisevermittler, Fremdprospekte
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht
von hb bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der
Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von hb für die jeweilige
Reise.
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros)
und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von hb nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die
vertraglich zugesagten Leistungen von hb hinausgehen oder im Widerspruch zur
Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts- und Hotelprospekte sowie
Internetausschreibungen, die nicht von hb herausgegeben werden, sind für hb und
deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum
Inhalt der Leistungspflicht von hb gemacht wurden.
3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von hb nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. hb ist verpflichtet, den Kunden
über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn hb in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung von hb über die Änderung der
Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
4. Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach
Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe
von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor
Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und
die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als
24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
pro Kunden € 75,-- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit
Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
4.3. Soweit hb zur Erbringung der
vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne
vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der
Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung
und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist hb berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6
zu belasten.
5. Preiserhöhung
5.1. hb behält sich vor, den im
Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend
den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern.
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist
nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für hb nicht
vorhersehbar waren.
5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann hb den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
5.3.1 Bei einer auf den Sitzplatz
bezogenen Erhöhung kann hb vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
5.3.2. Andernfalls werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann hb vom Kunden verlangen.
5.4. Werden die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber
hb erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse
nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht
werden, in dem sich die Reise dadurch für hb verteuert hat.
5.6. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises hat hb den Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom
Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor
Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 %
ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn hb in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der
Mitteilung von hb über die Preiserhöhung gegenüber hb geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor
Reisebeginn/Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber hb unter der
in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über
ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert hb den Anspruch auf den
Reisepreis. Statt dessen kann hb, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu
vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre
Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3. hb hat diesen
Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in
einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung
der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung
wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt
berechnet:
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %
- vom 44. – 22. Tag vor Reiseantritt 30
%
- vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 50
%
- vom 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 75 %
- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80
%
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Dem Kunden bleibt es in jedem
Fall unbenommen, hb nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr
geforderte Pauschale.
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hb behält sich vor, anstelle der
vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern,
soweit hb nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht hb einen solchen
Anspruch geltend, so ist hb verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
belegen.
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Dem Kunden wird der Abschluss
einer Rücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
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Das gesetzliche Recht des
Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen
unberührt.
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Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach
Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des
Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine
Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann hb
bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten
Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 25,-- pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die
später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht
bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne
Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus
Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung
des Reisepreises. hb wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch
die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt von hb wegen
Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
9.1. hb kann bei Nichterreichen einer
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
9.1.1. Die Mindestteilnehmerzahl und der
späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch hb müssen in der konkreten
Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder
bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer
allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
9.1.2. hb hat die Mindestteilnehmerzahl
und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben
oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
9.1.3. hb ist verpflichtet, dem
Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht
durchgeführt wird.
9.1.4. Ein Rücktritt von hb später als 3
Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
9.1.5. Der Kunde kann bei einer Absage
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn
hb in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung
über die Absage der Reise durch hb dieser gegenüber geltend zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund
nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen
unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten
Gründen
10.1. hb kann den Reisevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von
hb nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt hb, so behält sie den
Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB
ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit hb wie folgt
konkretisiert:
11.1.1. Der Reisende ist verpflichtet,
auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von hb (Reiseleitung,
Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
11.1.2. Über die Person, die
Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von hb wird der
Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
11.1.3. Ist nach den vertraglichen
Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so
ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber hb unter der
nachstehenden angegebenen Anschrift anzuzeigen.
11.1.4. Ansprüche des Reisenden
entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt.
11.2. Reiseleiter, Agenturen und
Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von hb nicht
bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen hb anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines
Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag
kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, hb erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst
zulässig, wenn hb oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner
vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden
bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder
von hb oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von hb
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
12.1.1. soweit ein Schaden des Kunden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
12.1.2. soweit hb für einen dem Kunden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von hb für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je
Kunden und Reise. Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für
Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung
nur beschränkt, soweit der Schaden € 1000,-- pro Person übersteigt und die
Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
12.3. hb haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
von hb sind. hb haftet jedoch
12.3.1. für Leistungen, welche die
Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten,
12.3.2. wenn und insoweit für einen
Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten von hb ursächlich geworden ist.
Eine etwaige Haftung von hb wegen der
Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden
Regelungen unberührt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach
dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu
machen.
13.2. Die Geltendmachung kann
fristwahrend nur gegenüber hb unter der nachstehend angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.3. Ansprüche des Kunden nach den §§
651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von hb oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von hb beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von hb oder
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von hb beruhen.
13.4. Alle übrigen Ansprüche nach den §§
651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.5. Die Verjährung nach Ziffer 13.1
und 13.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
13.6. Schweben zwischen dem Kunden und
hb Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder hb die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa und
Gesundheitsvorschriften
14.1. hb wird Staatsangehörige eines
Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
sowie über deren eventl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird
davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und
eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für
das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies
gilt nicht, wenn hb nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. hb haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat,
es sei denn, das hb eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und hb findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies
gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen
hb im Ausland für die Haftung von hb dem Grunde nach nicht deutsches Recht
angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich
Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
15.3. Der Kunde kann hb nur an deren
Sitz verklagen.
15.4. Für Klagen von hb gegen den Kunden
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw.
Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand der Sitz von hb vereinbart.
15.5. Die vorstehenden Bestimmungen
gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht
abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
© Diese Reisebedingungen sind
urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und
Rechtsanwalt Reiner Noll, Stuttgart, 2010 (2011)
Reiseveranstalter ist:
heserbus GmbH
Löchleinstalstraße 174
95485 Warmensteinach
Geschäftsführer Helga Heser Peter Heser
Handelsregister HRB 3475
Tel. 09277 315 Fax. 09277 833
info@heserbus.de |